|
|
Die Abrechnung in meiner Praxis
orientiert sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Private Kostenträger und
Beihilfestellen erstatten die Kosten in der Regel teilweise
oder sogar vollständig.
Es kann jedoch keine Gewähr für eine komplette
Kostenübernahme gegeben werden. Klären Sie dies im
Einzelfall bitte selbst mit Ihrem jeweiligen Versicherer.
Dies gilt auch für verordnete Medikamente.
Eine eventuelle Differenz zu meiner Liquidation ist als
private Leistung vom Patienten zu begleichen.
Für gesetzlich Versicherte kann der Abschluss einer
entsprechenden Zusatzversicherung sinnvoll sein, da
gesetzliche Krankenkassen keine Heilpraktikerkosten
übernehmen.
Nicht wahrgenommene Termine sind kostenpflichtig, falls
diese nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin abgesagt werden.
|